Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, wenn Datenverarbeitungen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen darstellen.
Typische Beispiele sind umfangreiche Auswertungen, der Einsatz neuer Technologien oder die Verarbeitung sensibler Daten.
Ziel der DSFA ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu definieren, um diese zu minimieren. Ohne eine strukturierte Vorgehensweise ist dies jedoch oft schwer umsetzbar.
Die Durchführung erfolgt anhand klarer Schritte: Beschreibung der Verarbeitung, Bewertung der Risiken und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Dokumentation, die sowohl intern als auch gegenüber Aufsichtsbehörden Bestand hat.
